Steuerberatung

Mitarbeiterrabatt
Geteilte Freude - Doppelte Wirkung
Das besondere Extra. Größtmöglicher Gehaltseffekt inklusive!
Während bei einer klassischen Gehaltserhöhung ein großer Teil durch Steuern und Sozialabgaben verloren geht, kommt ein Mitarbeiterrabatt bis zur gesetzlichen Freibetragsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei beim Beschäftigten an. Im Gegensatz zur üblichen Anhebung des Gehaltes entfaltet sich mit diesem Benefit regelmäßig eine deutlich höhere Nettowirkung.
Bei den sogenannten Mitarbeiterrabatten werden Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt Waren bzw. Dienstleistungen überlassen, die das Unternehmen selbst herstellt bzw. mit denen es Handel betreibt.
Der hier gewährte Rabattfreibetrag ist von Gutschein- oder Geldleistungen zu unterscheiden. Vergünstigungen dieser Art sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich als Arbeitslohn zu erfassen, jedoch können Steuervorteile durch die Rabattregelung erreicht werden. Die Waren bzw. Dienstleistungen sind zunächst mit dem Preis zu bewerten, der von Endabnehmern gewöhnlich gezahlt wird. Entscheidend ist der Preis zum Zeitpunkt, in dem der Vorteil zufließt. Danach kann ein Bewertungsabschlag von 4 % vorgenommen werden. Der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil bleibt bis zu einem Betrag von 1.080 EUR pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Vom Arbeitgeber ist der Sachbezug im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dabei müssen Abgabetag, Abgabeort sowie die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar dokumentiert werden.
Alles unter Kontrolle. Mit digitalen Lösungen.
Da die üblichen Preisnachlassmodelle für Mitarbeiter oft mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind, werden digitale Lösungen immer beliebter. Digitale Systeme unterstützen eine nachvollziehbare und prüfungskonforme Dokumentation der einzelnen Rabattgewährungen gegenüber Behörden.
Wer als Arbeitgeber die steuerfreien Sätze und Höchstgrenzen nicht überwacht, kann bei der nächsten Betriebsprüfung unerwartete Nachforderungen erleben. Speziell entwickelte digitale Lösungen beinhalten automatische Kontrollmechanismen, was die Anwendung für Arbeitgeber und Mitarbeiter erheblich erleichtert. Individuelle Rabattkontingente können verwaltet und beim tatsächlichen Waren- oder Leistungsbezug automatisch berücksichtigt werden – etwa bei anlassbezogenen Rabatten zu Geburtstagen oder Weihnachten.
Die Vierhaus Unternehmensberatung berät Unternehmen rund um das Thema Vergütung. Eigene digitale Lösungen helfen dabei, Mitarbeiterbenefits steueroptimiert und rechtssicher einzusetzen.