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Steuerberatung

Lohnsteuer – Extras mit Tücken

Das Angebot von Extras zum Lohn und Gehalt ist bei vielen Unternehmen mittlerweile gängige Übung. Doch ein steueroptimierter Einsatz von Mitarbeiterextras führt gerade im Lohnsteuerrecht häufig zu Fehlern.

Beinahe jede Branche leidet unter dem Mangel an Fachkräften. Laut Prognosen wird sich die Lage in Zukunft eher noch weiter verschärfen als entspannen. Die Schwierigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, veranlasst Unternehmen, völlig neue Wege bei der Personalsuche zu gehen. Eine sehr beliebte Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung ist der Einsatz von Vorteilen. Doch die gut gemeinte Geste, dem Mitarbeiter steuerbegünstigte Zuwendungen zukommen zu lassen, kann bei nicht ordnungsgemäßer lohnsteuerlicher Handhabe unangenehme Folgen haben. Der Mandant ist auf diesem Gebiet oft unsicher und befragt seinen Steuerberater. Schließlich ist das Lohnsteuerrecht komplex und eine Fehleinschätzung der Lohnsteuerpflicht beziehungsweise einer steuerlichen Begünstigung führt zu beträchtlichen Risiken und unter Umständen zu hohen Nachzahlungen. Auch wenn das Unternehmen für die korrekte Abführung haftet, könnten Geschäftsführer oder Vorstände zudem persönlich belangt werden. Umso wichtiger, einen kompetenten Steuerberater an seiner Seite zu haben, für den dies gleichzeitig ein interessantes Handlungsfeld sein kann.

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Experten erkennen Fehlerquellen

Die Ursachen der Fehlerquellen sind sehr vielseitig. Mangelt es an Sensibilität für das Thema, fehlt es regelmäßig an entsprechenden Kontrollmechanismen und Strukturen zur Vermeidung von Abrechnungsfehlern im Unternehmen. Unter Umständen ist man dann auch nicht mit der aktuellen Gesetzeslage und den Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie Dokumentationserfordernissen vertraut. Besonders kritisch wird es, wenn weitere Rechtsgebiete, wie etwa die Umsatzsteuer und Sozialversicherung, Einfluss auf die Mitarbeiterextras haben. Es empfiehlt sich daher, auf die fachliche Kompetenz eines Steuerberaters oder eines Vergütungsexperten zurückzugreifen.

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