Steuerberatung
Lohnsteuer – die Kontrolle behalten
Die Lohnsteuer ist für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit großen Herausforderungen verbunden. Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann nicht nur zu hohen Steuer- und meist einhergehend zu Beitragsnachzahlungen, sondern auch zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Besonders prekär: Nicht nur das Unternehmen haftet für die Lohnsteuer, sondern im Zweifel auch die Geschäftsleitung persönlich. Ein Internes Kontrollsystem (IKS) hilft dabei, die gesetzlichen Verpflichtungen zum Lohnsteuerabzug strukturell zu erfüllen und deren Einhaltung sicherzustellen. Zudem kann ein gut funktionierendes IKS im Zweifelsfall von der Finanzbehörde als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung herangezogen werden. Für ein funktionierendes internes Lohnsteuer-Compliance-System muss in der Regel das Rad nicht vollständig neu erfunden werden.
Meist existieren bereits Kommunikations- und Meldeprozesse im Unternehmen. Diese können nach entsprechender Analyse der eigenen Risikolage und des Status quo an den individuellen Bedarf des Unternehmens angepasst werden. Der Erfolg aller Maßnahmen ist jedoch stark an die Unternehmenskultur gebunden. Hierzu gehört das klare Bekenntnis der Geschäftsleitung zur Lohnsteuer-Compliance als Teil der Tax Compliance, deren Werte sie selbst in ihrer Vorbildfunktion vorlebten (Tone at the top) und innerhalb der Unternehmenskultur weitervermittelt.