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Steuerberatung

Lohnsteuer-Außenprüfung – aus Compliance-Sicht vernachlässigt

Die Lohnsteuer betrifft jedes Unternehmen. Dennoch sind die damit verbundenen Tücken und Risiken in der Praxis oft nicht hinreichend bekannt. Zu komplex ist diese Materie, deren Rechtsgrundlagen immer umfangreicher werden und schwer zu überschauen sind.

Vorsicht ist vor allem geboten, da die Finanzverwaltung die Lohnsteuer zunehmend in den Fokus gerückt hat. Dies zeigen die entsprechenden hohen Steuernachzahlungen im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen. Durch die inzwischen standardmäßige Nutzung von Prüfungs-Software kann die Finanzverwaltung zudem Daten in großen Mengen effizient analysieren und Unregelmäßigkeiten identifizieren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich damit näher auseinanderzusetzen. Infolge von Lohnsteuer-Außenprüfungen durch das Finanzamt sowie Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung kann es neben hohen Steuer- und Beitragsnachzahlungen zuzüglich Säumniszuschlägen sowie Geldbußen sogar zu einer persönlichen Haftung beziehungsweise steuerstrafrechtlichen Inanspruchnahme der Geschäftsleitung kommen, wenn dieser Organisationsverschulden nachgewiesen wird.

Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Geschäftsleitung bereits strukturell aufgrund der vorhandenen Abläufe im Unternehmen nicht sicherstellt und kontrolliert, dass der gesetzmäßige Lohnsteuerabzug durchgeführt werden kann, und zwar für alle Gehaltsbestandteile.

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