Mitarbeiter Benefits

Betriebliche Krankenversicherung
Benefit ohne Nebenwirkungen
Tücken der Gesundheitsvorsorge. Lesen Sie besser den Beipackzettel!
Gesundheitsförderung wird in vielen Unternehmen groß geschrieben.
Doch bei allen Bemühungen, den Mitarbeiter in Sachen Gesundheit bestmöglich präventiv zu unterstützen, kann der Arbeitgeber die Lücken in der medizinischen Krankenkassenversorgung nicht ausgleichen. Werden gesundheitliche Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, muss der Arbeitgeber die Folgen der daraus resultierenden Kosten für höhere Fehlzeiten trotzdem mittragen. Dies gilt auch bei der schwierigen Terminfindung von Fachärzten. Ist ein Arzttermin mit großer Verzögerung oder gar nicht zu bekommen, kann das zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen. Folglich steigen die Fehl- und Ausfallzeiten bei Mitarbeitern und die Produktivität sinkt, wenn Krankheiten nicht rechtzeitig diagnostiziert oder behandelt werden.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung anbieten. Als freiwillige Zusatzversicherung deckt sie Leistungen ab, die über eine gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.

Wie Musik in den Ohren: der Nächste, bitte!
Für die versicherten Arbeitnehmer liegen die Vorteile eines Gesundheitsbenefits klar auf der Hand. So werden beispielsweise die Kosten für bessere Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungsmethoden übernommen. Je nach Tarifmodell profitiert der Versicherte zudem von einer speziellen Facharztvermittlung oder von Onlineserviceangeboten. Außerdem besteht oft die Möglichkeit, Familienmitglieder mitzuversichern.
Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Bereits Unternehmen ab fünf Mitarbeitern können ein solches Benefit anbieten. Der Zugang erfolgt im Regelfall sehr schnell und vor allem ohne Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen spielen keine Rolle und Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden. So kommen auch Mitarbeiter in den Genuss einer privaten Absicherung – beispielsweise für dringend notwendigen Zahnersatz – die sonst unerschwinglich wäre.
Arbeitgeber profitieren durch eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, verbesserte Mitarbeiterbindung und eine gesteigerte Attraktivität als Arbeitgeber. Zudem sind die Beiträge des Arbeitgebers steuerlich absetzbar und können bis zu einer bestimmten Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei an den Arbeitnehmer weitergegeben werden.
Die Vierhaus Unternehmensberatung gibt zum Thema Vergütung gerne weitere Auskunft und berät zum rechtssicheren und steueroptimierten Einsatz von Benefits.